Aus der Verschränkung von Migration und Behinderung können sich spezifische Themen und Herausforderungen ergeben. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Lebenswelten von zugewanderten/ geflüchteten Menschen mit Behinderung sowie deren Familien extrem unterschiedlich sein können. Allein Migration oder Behinderung für sich betrachtet umfassen schon vielfältige Ausprägungsformen und Folgen.
Schließlich ist auch bei der Einschätzung der Gewaltbetroffenheit der zugewanderten bzw. geflüchteten Menschen mit Behinderungen die Überschneidung der beiden Erfahrungsbereiche zu berücksichtigen.
Für die Gewaltprävention ist es wichtig, die Situation von geflüchteten bzw. zugewanderten Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung aus einer intersektionalen Perspektive zu betrachten. Sie befinden sich in unterschiedlichsten Macht- und Ungleichheitsverhältnissen, die sich aus der Kombination von Behinderung und (Flucht-)Migration ergeben (Köbsell 2019: S. 75).
Auch bei den gesetzlichen Grundlagen und Rechten zeigt sich (insbesondere für geflüchtete Menschen) das Spannungsfeld der Rechtsbereiche Migration und Behinderung. Daraus ergeben sich verschiedene Zugänge bzw. Hürden für die Nutzung des bestehenden Unterstützungs- und Hilfesystems.