Welche rechtlichen Grundlagen zu Behinderung und Migration gibt es?

Verschiedene gesetzliche Grundlagen fördern – oder behindern – den Schutz und die Teilhabe von zugewanderten bzw. geflüchteten Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung.
In den letzten Jahren gab es einige politische und rechtliche Neuerungen in den Bereichen Migration und Behinderung, z. B. das Bundesteilhabegesetz oder das Integrationsgesetz (beide 2016). Eine Berücksichtigung der Zusammenhänge von Migration und Behinderung fehlt jedoch nach wie vor (Westphal/Wansing 2019: S. 6).

Im Folgenden werden einige wichtige Gesetzesgrundlagen aus den beiden Bereichen beschrieben.

Wie wird die rechtliche Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Deutschland eingeschätzt?

Die Umsetzung des gesetzlich geforderten besonderen Schutzes und der Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen (Art. 19 der EU-Aufnahmerichtlinie und Art. 25 der UN-BRK) wird nach wie vor als unzureichend und menschenrechtsverletzend eingeschätzt (Westphal/Wansing 2019: S. 15; Köbsell 2019: S. 69).

Die (gesundheitlichen) Versorgungsleistungen sind weiterhin vom Aufenthaltsstatus abhängig. Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung sind dadurch von umfassenden Leistungen ausgeschlossen (Engin 2019: S. 109). Insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfen werden rechtliche Verbesserungen angemahnt (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2016: S. 550). Diese wurden bisher nicht umgesetzt.

Zahlreiche Hürden erschweren insbesondere geflüchteten Menschen mit einer Behinderung den Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen. Dadurch können (weitere oder schlimmere) gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behinderungserfahrungen die Folge sein (Westphal/Wansing 2019: S. 9).

Es gibt gleichzeitig Bemühungen und Initiativen auf unterschiedlichen politischen Ebenen. Die „Partizipation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund“ ist im „Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention“ als Handlungsmaßnahme aufgenommen.

Außerdem wird in denhttps://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-117474 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom  April 2021 explizit auf die „Umsetzung der Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit Behinderung“ eingegangen.