Aufenthaltgesetz (AufenthG)

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) „dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ (§1 AufenthG).

In ihm sind die Bestimmungen zu …

  • Einreise
  • Aufenthalt
  • Erwerbstätigkeit
  • Integration von AusländerInnen (die keine EU-BürgerInnen sind)

geregelt.

Die Verlinkung zum kompletten Aufenthaltsgesetz finden Sie hier auf Deutsch.