Staatliches Gewaltmonopol

Staatliches Gewaltmonopol ...

In manchen Ländern werden gewaltvolle Verhaltensweisen trotz der
schwerwiegenden Folgen von der Familie oder Gesellschaft toleriert, also nicht
bestraft, oder als „normal“ empfunden. Manchmal werden diese durch (religiöse) Traditionen
oder durch staatliche Gesetze sogar eingefordert und als rechtmäßig betrachtet.
Wann Gewalt als gerechtfertigt oder notwendig gilt, unterscheidet sich von Land
zu Land beziehungsweise von Gesellschaft zu Gesellschaft, in Abhängigkeit von
den jeweiligen Werten und Normen. Außerdem unterscheidet sich die
grundsätzliche Akzeptanz von Gewalt in einer Gesellschaft von der
Gesellschaftsform.

Ein Kennzeichen einer „modernen“ Gesellschaftsform, im Unterschied zu
„traditionellen“ Gesellschaftsformen, ist das „staatliche Gewaltmonopol“. 

Das „staatliche Gewaltmonopol“ soll dafür sorgen, dass Gewalt ...

  • ... nur im staatlichen Auftrag ausgeübt wird und
  • ... nur zur Verhinderung von Gewalt oder zur Ahndung außerhalb des Monopols ausgeübter Gewalt.

In Deutschland dürfen also nur mit staatlichem Auftrag gewaltvolle Maßnahmen ausgeübt werden, mit dem Ziel, dadurch weitere Gewalt zu verhindern. Diese Maßnahmen, wie der Einsatz von Handfesseln, Reiz- und Betäubungsstoffen, Schlagstöcken und Schusswaffen sind streng geregelt. Sie müssen angedroht werden, bevor sie eingesetzt werden, und dürfen nur als Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben angewandt werden. Außerdem müssen die Maßnahmen verhältnismäßig und angemessen sein.
Das bedeutet auch, dass Gewalt vor dem Gesetz nicht durch Religion oder „religiöse“ oder „traditionelle“ Praktiken gerechtfertigt und dadurch straffrei werden kann (z. B. die Beschneidung bei Mädchen, Zwangsverheiratungen oder Gewalt im Namen der „Ehre“).

Das „staatliche Gewaltmonopol“ soll grundsätzlich dazu beitragen, das Vertrauen in der und in die Gesellschaft zu stärken, durch ...

  • ... die Unterstellung eines gewaltfreien Zusammenlebens als Grundwert,
  • ... das Sicherstellen dieses gewaltfreien Zusammenlebens als Institution (und wo das nicht funktioniert hat, die symbolische Wiederherstellung der Ordnung – durch Strafen) und
  • ... die gemeinsame Idee, dass diese Form der Gesellschaft funktioniert, das heißt auf dem Wege in eine Zukunft ist, die immer weniger staatliche Eingriffe möglich und nötig macht.