Gewaltbetroffene Frauen können sich an ein Frauenhaus wenden und dort mit den Kindern vorübergehend unterkommen, so dass der gewalttätige Partner nicht weiß, wo sie sich aufhält.
Die Betroffenen organisieren ihren Alltag weiterhin eigenverantwortlich und sorgen selbst für ihre Kinder. Sie werden bei Bedarf jedoch begleitet und unterstützt.
Bei bestehender „Residenzpflicht“ kann der Umzug in ein Frauenhaus, ohne eine vorherige Erlaubnis, eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. Diese gilt jedoch im Falle der Flucht vor dem akut gewalttätigen Partner als gerechtfertigt und hat keine direkten negativen Folgen für das Asylverfahren. I.d.R. kann die Zustimmung nachträglich eingeholt werden.
Die Kosten für die Unterbringung sind abhängig vom Einkommen. Bei einem geringen Einkommen muss nichts bezahlt werden.
Für Männer gibt es bundesweit bisher nur vereinzelte Männerschutzhäuser, da in der überwiegenden Zahl der Fälle häuslicher Gewalt die Frauen die Betroffenen sind.