Polizei

Polizei

... Im Akutfall kann kann unter 110 kostenfrei angerufen werden
... Die Polizei ist verpflichtet, sofort zu kommen und die betroffene Person zu schützen.
... Die Polizei kann z. B. eine Platzverweisung (10 bzw. 14 Tage) erteilen
... Die Polizei kann ein Kontakt- und Näherungsverbot durchsetzen

 

Wichtig:

Die Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden wie der Polizei führt dazu, dass diese tätig werden müssen, auch wenn die Beweislage nicht für ein Strafverfahren ausreicht. Das kann ohne Unterstützung von außen prekäre Folgen haben, da der Täter nun gewarnt ist. Deshalb ist eine vorherige Beratung und eine Begleitung durch eine Beratungsstelle unbedingt zu empfehlen.

Ausgewählte Kontaktadressen und weiterführende Links

Notfall-Nummern

110 – Polizei → bei Gefahr von Personen (kostenlos)
112 – Rettungsdienst/Feuerwehr → Hilfe bei gesundheitlichen Notfällen (kostenlos)

Infoportal der Polizeilichen Kriminalprävention
der Länder und des Bundes (ProPK)
→ Informationen zu Delikten, Opferrechten, Entschädigungsmöglichkeiten
und dem Ablauf eines Strafverfahrens:
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/