Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt umfasst …

… jede Form erzwungener sexueller Handlungen sowie deren Androhung.
Bei sexueller Gewalt geht es dem Täter darum, Sexualität als Waffe einzusetzen zur Demonstration der Unterlegenheit des Opfers und damit der eigenen Macht.

Orte und Täter …

Eine in unserer Gesellschaft häufig vertretene Vorstellung von sexueller Gewalt ist: Der unbekannte Täter überfällt die wehrlose Frau in der Nacht an einem abgeschiedenen Ort, bedroht sie, schlägt sie und penetriert sie auf brutale Weise.

Seit den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht kommt zu diesem Bild vermutlich hinzu, dass es sich auch um Gruppen von Männern handeln kann und dass die öffentlichen Plätze als weniger sicher eingeschätzt werden.

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Inzwischen belegen zahlreiche Studien und Statistiken, dass

  • öffentliche Orte nur in ca. 20 % der Fälle Tatorte sind und
  • 80 % der Täter dem Opfer bekannt sind.

Täter kommen also in den meisten Fällen aus dem privaten Umfeld der Betroffenen und zeigen häufig keine besonderen charakterlichen oder psychischen Auffälligkeiten.

Formen sexueller Gewalt  …

Es gibt unterschiedliche Formen sexueller Gewalt, unter Erwachsenen und ausgehend von Erwachsenen gegenüber Kindern sowie auch unter Kindern bzw. Jugendlichen gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Von sexueller Gewalt betroffene Erwachsene und Kinder werden …

... vergewaltigt.

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Der Täter penetriert sie auf unterschiedliche Arten mit dem eigenen Penis, Gegenständen, durch andere Personen oder Tiere.

... zu sexuellen Handlungen gezwungen.

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Der Täter zwingt sie, sich selbst, ihn oder andere auf unterschiedliche Arten sexuell zu befriedigen.

... zum Herstellen von Film- oder Bildmaterial mit sexuellen Handlungen gezwungen.

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Dabei müssen Betroffene die oben genannte Handlungen vornehmen oder über sich ergehen lassen und ertragen, dass sie fotografiert/gefilmt werden.

... sexuell belästigt.

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Dazu zählen z. B. aufgezwungene Küsse, unerwünschte Berührungen an den intimen Stellen oder unerwünschte Umarmungen.

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Sexuelle Gewalt ist nicht immer „gewalttätig“ und mit Zufügen von Schmerzen verbunden. In vielen Fällen zeigt sich sexuelle Gewalt auch mit Zärtlichkeiten und liebevollem Streicheln, in Verbindung mit Dominanz und Zwang. Der Ehemann oder Vater, der Großvater oder Freund der Familie gibt vor, er möchte etwas Liebevolles tun, überschreitet dabei aber körperliche sowie seelische Grenzen und zeigt seine Macht. Die Betroffenen finden das schmerzhaft und eklig.
Betroffene erleben auch bei sexueller Gewalt manchmal körperliche Lust bis hin zum Orgasmus. Das ist für sie besonders schlimm. Der Körper reagiert dabei aber nur auf eine sexuelle Stimulation. Man muss sich nicht dafür schämen!

Sexuelle Gewalt an Kindern –
„Sexueller Missbrauch“

Sexuelle Handlungen an Mädchen und Jungen unter 14 Jahren werden grundsätzlich als sexuelle Gewalt („sexueller Missbrauch“) betrachtet, auch wenn diese zustimmen. Es wird davon ausgegangen, dass hier in jedem Fall ein Machtmissbrauch stattfindet.

Es handelt sich auch um sexuelle Gewalt, wenn Kinder über 14 Jahren (und Erwachsene) aufgrund von körperlicher, seelischer, geistiger und/oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können und der Täter dabei seine Machtposition ausnutzt.

Sexuelle Grenzverletzung

Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt ist auch von sexuellen Grenzverletzungen die Rede, die keinen strafrechtlich relevanten Straftatbestand darstellen, aber für die Betroffenen zu ähnlichen Folgen führen können.

Sexuelle Grenzverletzungen sind eher unbeabsichtigt, denn sie entstehen häufig als Folge von Unwissen und mangelnder Sensibilität. Sexuell grenzverletzendes Verhalten ist prinzipiell korrigierbar; dies bedarf aber eines aktiven Prozesses der Bewusstmachung.

Mythen zu Vergewaltigungen
an Frauen

Bis heute gibt es viele gesellschaftliche Vorurteile zum Thema sexuelle Gewalt und insbesondere zu Vergewaltigungen. Diese können den Schutz der Betroffenen und die Aufarbeitung des Erlebten behindern.

Zwei häufige Mythen sind …

"Frauen, die eine Vergewaltigung erlebt haben und davon berichten, haben eine Mitschuld an dem Erlebnis. Die Frau hat sich falsch verhalten, z. B. zu aufreizend gekleidet und geschminkt, oder sie hätte sich wehren müssen.“

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Es ist wichtig zu verstehen, dass Frauen oft vor Angst erstarren, wenn sie vergewaltigt werden. Sich zu wehren, kann die Frau in noch größere Gefahr bringen. Ein einfaches „NEIN“ reicht per Gesetz aus.

Eine Frau hat niemals Schuld, wenn ein Mann sie vergewaltigt hat! Ihr Verhalten vor oder während einer Vergewaltigung spielt keine Rolle bei der Schuldfrage, also z. B. welche Kleidung sie trägt oder ob sie nachts alleine unterwegs ist. Schuld hat immer der Täter!

„Eine Frau beschuldigt einen Mann, sie vergewaltigt zu haben, um sich an ihm zu rächen oder ihm zu schaden.“

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Falschbeschuldigungen sind laut Polizei extrem selten. Sie geschehen in etwa 3% aller Fälle. Viel häufiger werden Vergewaltigungen gar nicht erst angezeigt, nämlich in ca. 90% aller Fälle. Dies geschieht, weil Frauen oft Angst haben, dass man ihnen nicht glaubt oder sie sich schämen, über die Tat zu sprechen.