Sexuelle Handlungen an Mädchen und Jungen unter 14 Jahren werden grundsätzlich als sexuelle Gewalt („sexueller Missbrauch“) betrachtet, auch wenn diese zustimmen. Es wird davon ausgegangen, dass hier in jedem Fall ein Machtmissbrauch stattfindet.
Es handelt sich auch um sexuelle Gewalt, wenn Kinder über 14 Jahren (und Erwachsene) aufgrund von körperlicher, seelischer, geistiger und/oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können und der Täter dabei seine Machtposition ausnutzt.