Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) „dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ (§1 AufenthG).
In ihm sind die Bestimmungen zu …
- Einreise
- Aufenthalt
- Erwerbstätigkeit
- Integration von AusländerInnen (die keine EU-BürgerInnen sind)
geregelt.
Die Verlinkung zum kompletten Aufenthaltsgesetz finden Sie hier auf Deutsch.