Im Asylgesetz (AsylG) ist das deutsche Asylverfahren geregelt. Es gilt für AusländerInnen, die Schutz als politisch Verfolgte (nach Art. 16a GG) oder Flüchtlinge (nach der Genfer Flüchtlingskonvention) beantragen, weil im Herkunftsland ihr Leben oder ihre Freiheit aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung bedroht ist. Es gilt außerdem für AusländerInnen, die subsidiären Schutz (nach § 4 AsylG) beantragen.
Die Verlinkung zum kompletten Asylgesetz finden Sie hier auf Deutsch.