Eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin ist zwar nicht vorgeschrieben. Wer eine Anzeige erstatten will, sollte aber unbedingt einen Rechtsbeistand zur Seite holen. Nur dann gibt es die Möglichkeit, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Betroffene treten dann als Nebenklägerinnen auf.
Auch bei Vernehmungen als Zeugin ist zu empfehlen, eine Rechtsanwältin als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.
Die Höhe der Kosten kann bei einer anwaltlichen Erstberatung oder einer Fachberatungsstelle erfragt werden. Wer sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe für eine Erstberatung zu beantragen. Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht am Wohnort. Bei der Antragsstellung und der Beratung zu weiteren finanziellen Hilfen können die Betroffenen von einer Fachberatungsstelle unterstützt werden.
Bei der Antragsstellung und der Beratung zu weiteren finanziellen Hilfen können die Betroffenen von einer Fachberatungsstelle unterstützt werden. In einer Fachberatungsstelle können auch erfahrene Rechtsanwältinnen empfohlen werden.