Neben den verschiedenen Schutzmaßnahmen und strafrechtlichen Möglichkeiten ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich so früh wie möglich in medizinische und gegebenenfalls therapeutische Begleitung zu begeben. Dadurch können die Folgen der Gewalt für die körperliche wie auch die seelische Gesundheit verringern bzw. geheilt werden.
Gleichzeitig können Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer körperlichen Untersuchung Beweise sichern, wenn sie darum gebeten werden. Sie sind an die Schweigepflicht gebunden und werden nichts tun, was die Betroffenen nicht möchten, z. B. eine Anzeige erstatten.
Bei der Begleitung von geflüchteten Menschen sollten Sie beachten, dass für diese der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung eingeschränkt ist. Die konkreten Regelungen sind dabei von Bundesland zu Bundesland und je nach Aufenthaltsstatus und Arbeitssituation unterschiedlich. Nach 15 Monaten erhalten geflüchtete Menschen in der Regel eine elektronische Gesundheitskarte und können die normalen Leistungen der gesundheitlichen Versorgung nutzen.
Ein Hinweis zur Therapie: Wird ein erlebter sexueller Missbrauch in einer Therapie aufgearbeitet und steht gleichzeitig noch die Gerichtsverhandlung bevor, sollte frühzeitig mit einer Fachberatungsstelle gesprochen werden. Das Besprechen der Tat in der Therapie wird oft als Suggestion ausgelegt und kann sich negativ auf den Prozessausgang auswirken.