Wichtig:
Die Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden wie der Polizei führt dazu, dass diese tätig werden müssen, auch wenn die Beweislage nicht für ein Strafverfahren ausreicht. Das kann ohne Unterstützung von außen prekäre Folgen haben, da der Täter nun gewarnt ist. Deshalb ist eine vorherige Beratung und eine Begleitung durch eine Beratungsstelle unbedingt zu empfehlen.