Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) regelt zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen, insbesondere bei häuslicher Gewalt.

Ausführliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz sind in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), “Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt”, zu finden.

Diese gibt Antwort auf die Fragen:

  • Welchen Rechtsschutz haben Opfer von häuslicher Gewalt?
  • Was regelt das Gewaltschutzgesetz?
  • Was ist, wenn Kinder betroffen sind?

Die Broschüre ist online verfügbar, auf den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Persisch, und kann auch vorgelesen werden.