Behinderung

Was unter einer Behinderung verstanden wird, ist abhängig vom gesellschaftlichen Rahmen. Mit dem gesellschaftlichen Wandel verändert sich auch das Verständnis von Behinderung.

In der UN-Behindertenrechtskonvention wird von folgendem Verständnis ausgegangen:

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (UN-BRK Art. 1 Satz 2).

Menschen mit Behinderung SIND demnach nicht behindert (wie das frühere medizinisch-defizitorientierte Verständnis nahelegte), sondern sie WERDEN behindert. In der Wahrnehmung der Menschenrechte. „Behinderung wird in diesem Verständnis als Bereicherung der menschlichen Vielfalt angesehen.“ (Institut für Menschenrechte o. J.)

Die Gruppe der asylsuchenden Menschen mit Behinderungen wird von Beratungsstellen als sehr heterogen beschrieben. „Sowohl Kinder und junge Erwachsene mit körperlichen, geistigen und/oder Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen als auch Erwachsene, die Behinderungen aus Kriegsverletzungen oder nicht behandelten Verletzungen auf der Flucht erworben haben, sowie ältere Menschen mit Beeinträchtigungen zählen dazu“ (Schwalgin 2015 zit. nach Schülle 2019: S. 145).