Erziehung und elterliche Sorge
Die Eltern werden in Deutschland als die wichtigsten Bezugspersonen für ihre Kinder betrachtet. Sie tragen gesetzlich die alleinige Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes. In vielen Herkunftsländern hingegen wachsen Kinder im Verbund einer Großfamilie auf.
Wichtige Gesetze zur Erziehung und zur elterlichen Sorge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch benannt, z. B.:
Eltern sind verpflichtet, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Dies umfasst „insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“ (§ 1631 Abs. 1).
Die elterliche Sorge muss von beiden Elternteilen in gegenseitigem Einvernehmen und zum Wohl des Kindes ausgeübt werden (§ 1627). Väter und Mütter tragen die gleiche Verantwortung und haben das gleiche Mitspracherecht bei Entscheidungen.
„Die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ müssen von den Eltern berücksichtigt werden. Fragen der elterlichen Sorge sollen altersentsprechend mit dem Kind besprochen und möglichst gemeinsam mit ihm entschieden werden (§ 1626 Abs. 2).
Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
Seit 2000 haben Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2). Eltern dürfen körperlich auf das Kind einwirken, es zum Beispiel festhalten, um eine Gefahr abzuwenden. Jede Form von Gewalt, insbesondere körperliche Bestrafungen als Mittel der Erziehung, ist jedoch verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.