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Bei der intersektionalen Perspektive wird das Zusammenwirken mehrerer Kategorien bzw. Dimensionen (z. B. Behinderung und Migrationshintergrund) auf soziale Ungleichheit in den Blick genommen.
Entstanden ist Intersektionalität im Zuge von sozialen Bewegungen, insbesondere durch die des „Black Feminism“ Ende der 1960er-Jahre in den USA. Diese war eine Reaktion auf den „weißen Feminismus“, bei dem die Lebenswirklichkeiten und Belange von nicht-weißen Frauen quasi ausgeblendet wurden. (Bronner/Paulus 2021: S. 78 f.)
Der Begriff „Intersection“ (Straßenkreuzung) geht auf die US-amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw (1989) zurück. Er drückt aus, dass die sexistischen und rassistischen Diskriminierungen von schwarzen Frauen komplex miteinander verschränkt sind. Sie lassen sich nicht in die einzelnen Kategorien zerlegen. Dies war in den Gesetzestexten bis dahin nicht berücksichtigt worden, wo nur die allgemeinen Kategorien „Gender“ und „Race“ getrennt aufgeführt waren. (Bronner/Paulus 2021: S. 79)
Die „Verschränktheit“ lässt sich übertragen auf die Kategorien „behindert“ und „mit Migrationshintergrund“ (und „weiblich“).
Da die Metapher der Kreuzung recht statisch ist und von isolierten Straßen bzw. Strängen ausgeht, wird inzwischen auch von „Interdependenz“ oder vom Bild des „Kreisverkehrs“ gesprochen. Dadurch werden die wechselseitigen Abhängigkeiten und die „Verschränktheit“ noch besser deutlich. (Küppers 2014: o. S.; Bronner/Paulus 2021: S. 79)
Intersektionalität als theoretisches Konzept kann als Sensibilisierungs- oder Analysestrategie in Bezug auf Diskriminierung betrachtet werden. „Es geht darum, herauszufinden, was das Zusammentreffen aller Kategorien in der spezifischen Situation bewirkt und welche weiteren Kategorien womöglich noch relevant sein könnten.“ (Bronner/Paulus 2021: S. 81).
Bei Präventionsmaßnahmen sowie Hilfe- und Unterstützungsangeboten sollte die intersektionale Perspektive verankert sein, um passgenaue und wirksame Angebote machen zu können.